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Aktionsplan 2025 - Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen

Das ökologische Bewusstsein erhält immer mehr Einzug in den Alltag vieler Menschen. Als erste Stadt Deutschlands hat Bremen mit dem "Aktionsplan 2025. Gesunde Ernährung in der Stadtgemeinde Bremen" (pdf, 1 MB) im Februar 2018 beschlossen, die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde schrittweise auf bis zu 100 Prozent Bioprodukte umzustellen. Von den in den Bereichen Ernährung und Gesundheit aktiven Nicht-Regierungsorganisationen in Bremen sind bisher zusätzlich wichtige Impulse für das Themenfeld "Gemeinschaftsverpflegung" ausgegangen.

Die BioStadt Bremen steuert die ressortübergreifende Umsetzung der Ziele des Aktionsplanes und arbeitet im Dialog mit den Nicht-Regierungsorganisationen, Erzeugenden, Verbrauchenden und allen weiteren Beteiligten.

  • Den qualitativen Standards der Gemeinschaftsverpflegung schrittweise durch die Einführung der Qualitätsstandards der DGE und die stufenweise Erhöhung des Bioanteils tierischer und pflanzlicher Produkte auf 100 Prozent steigern.
  • Weg von industriell hochverarbeiteten Lebensmitteln und hin zu naturbelassenen Produkten. Darüber hinaus soll die Menü-Gestaltung möglichst saisonal und regional erfolgen.
  • Eine Analyse der Situation in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung vornehmen und Instrumente zur Evaluation und Weiterentwicklung des Aktionsplan entwickeln.
  • Die Akzeptanz der Angebote durch die Information über den Mehrwert der ökologischen Landwirtschaft, die Herkunft der Produkte, schmackhafte Gerichte und die Bezahlbarkeit für die Endverbraucher:innen gewährleisten.

Die Grundlage
Die BioStadt schafft seit 2015 ein Bewusstsein für eine klimafreundliche Ernährung mit Biolebensmitteln. Eine regionale, saisonale und umweltbewusste Ernährung soll gefördert werden. Das Anliegen ist bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahre 2015 verankert. Diese enthält die deutliche Aussage, in der im Einflussbereich der öffentlichen Hand stehenden Gemeinschaftsverpflegung (GV) eine "Politik mit dem Einkaufskorb" betreiben zu wollen. Als Gründe wurden aufgeführt:

  • Beitrag zu bewussterer Ernährung
  • Erhöhung des Anteils von Bioprodukten
  • Verbreitung natürlicher und gesunder Lebensmittel ohne Gentechnik und Giftstoffe, möglichst nachhaltig und regional erzeugt
  • Sorge um den Anstieg von Antibiotika-Resistenzen

Engagement aus der Bevölkerung
Gleichzeitig engagieren sich auch weitere Akteure in dem Bereich. Bis Ende 2015 waren mehr als 5.000 Bremer Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf des Agrarpolitischen Bündnisses Bremen gefolgt und hatten einen "Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung" unterzeichnet. Zentrales Anliegen des Bürgerantrages war, die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln, die auf Veranstaltungen der Stadt Bremen angeboten werden, kurzfristig komplett auf Produkte aus artgerechter Tierhaltung umzustellen und mittels eines Aktionsplans bis Ende 2020 den Anteil von Milch- und Fleischprodukten aus der ökologischen Tierhaltung in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen.

Stadtbürgerschaft und Deputationen befassen sich mit dem Bürgerantrag
Im Januar 2016 befasste sich die Stadtbürgerschaft mit dem Bürgerantrag und überwies ihn zur weiteren Behandlung an die zuständigen Ausschüsse, wo er ausführlich und unter Heranziehung von diversen Sachverständigen diskutiert wurde. Es sollten Anregungen für das weitere Verfahren zur Umsetzung des Bürgerantrags gesammelt werden. In der Debatte wurde insbesondere die Frage aufgeworfen, was unter "nachweislich artgerechter Tierhaltung" und "Milch- und Fleischprodukten aus ökologischer Tierhaltung" zu verstehen sei. Es wurde eine redaktionelle Überarbeitung des Antrags und eine Ausrichtung an den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie am nationalen Öko-Landbaugesetzt vorgeschlagen. Dies würde eine eindeutige Definition ermöglichen. Außerdem wurde die Frage gestellt, mit welchen zusätzlichen Kosten nach einer Umstellung gerechnet werden müsse.
Im Spätsommer 2016 legte der federführende Haushalts- und Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft einen Beschlussvorschlag vor, der im wesentlichen folgenden Inhalt hatte:

  • Umstellung auf Bio-Produkte bei tierisch erzeugten Lebensmitteln
  • innerhalb von 12 Monaten bei Veranstaltungen der Stadt zu 100 %
  • bis 2022 in der GV der Kitas und Schulen zu 100%
  • bis 2024 in der GV der Krankenhäuser zu 75 %
  • die Umstellung in der GV muss "aufwendungsneutral" erfolgen
  • Anpassung von Beschaffungsrichtlinien und Pachtverträgen
  • Bevorzugung regionaler Produkte
  • Aufstellung eines mehrstufigen Aktionsplans durch den Senat in 12 Monaten

Am 20. September 2016 folgte die Stadtbürgerschaft dem Vorschlag und fasste einen entsprechenden Beschluss.

Der Aktionsplan wird erarbeitet
Die weitere Bearbeitung lag ab jetzt in den Händen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und dort wiederum bei der Projektleitung der BioStadt Bremen. Weiter beteiligt waren die Senatorin für Finanzen, die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Als erste Maßnahme wurde von einem externen Gutachter eine Bestandsaufnahme über den Einsatz von Bioprodukten in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung erstellt. Dabei zeigte sich – erwartungsgemäß -, dass der Einsatz teilweise gar nicht stattfindet oder nur in geringem Umfange. Der Gutachter ergänzte seine Feststellungen durch Handlungsempfehlungen, die im Wesentlichen in den zu erstellenden Aktionsplan Eingang fanden. Mehr
Auf Vorschlag der BioStadt Bremen wurde der Beschluss dahin erweitert, dass die Umstellungsvorgaben auch für pflanzliche Produkte gelten. Denn Erfahrungen aus anderen Städten und aus einem in Bremen durchgeführten Pilotprojekt zeigten, dass die Mehrausgaben für Biofleisch nur dann kompensiert werden können, wenn gleichzeitig der Fleischanteil der angebotenen Essen verringert und der pflanzliche Anteil erhöht werden.
Die Umstellung auf 75 % Bioprodukte bis 2024 bereitete den Krankenhäusern Schwierigkeiten. Die Krankenhäuser befürchteten, etwaige Zusatzkosten nicht tragen zu können. Die Vorgabe wurde daraufhin im Wege eines politischen Kompromisses auf 20 % reduziert und unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt.

Damit war der Weg frei für eine Verabschiedung des Aktionsplanes durch den Senat.

Verabschiedung des Aktionsplans im Februar 2018
Der Bremer Senat beschließt den mehrstufigen Aktionsplan am 06. Februar 2018. Damit ist Bremen die erste Stadt mit solch einem Beschluss. Nun beginnt der Weg zur Umsetzung dieses ambitionierten und innovativen Vorhabens. Hierbei setzt die BioStadt weiterhin auf das Engagement und den Dialog mit alten und neuen Akteuren, die wichtige Impulse geleistet haben und leisten werden.

Der Aktionsplan geht davon aus, dass in einem mehrjährigen Prozess durch eine Vielzahl von Maßnahmen die angestrebte Umstellung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde erreicht werden kann. Der Senatsbeschluss betrifft die Gemeinschaftsverpflegung
in Schulen, Kindertagesstätten (KiTas), kommunalen Krankenhäusern und öffentlichen Betriebskantinen. Mit der Umsetzung wurden die jeweils zuständigen Ressorts beauftragt. Die nachhaltige Weiterentwicklung und Umsetzung des Aktionsplans sowie die Koordinierung ressortübergreifenden Aktivitäten übernimmt die Projektleitung der BioStadt Bremen.

Biologisch, regional, fair – das finden auch die gut, denen der Aktionsplan 2025 vor allem zu Gute kommen soll: Die Kinder in Bremer Schulen.
Wir haben Eindrücke gesammelt zu erster-Hand-Erfahrungen mit biologischer Gemeinschaftsverpflegung, warum diese wichtig ist und was von Kindern besonders daran geschätzt wird.
Eins steht schon mal fest – Bremer Schulkinder sind Bio-Überzeugungstäter:innen!