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Fördermöglichkeiten

zur Umsetzung des Aktionsplans 2025 - Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage zum Thema "Förderungen"!
Wir stellen Ihnen hier zwei Förderprogramme vor, die Teil des Aktionsplans sind.
Ziel des Aktionsplans ist es, die Qualitätsstandards in der Gemeinschaftsverpflegung zu steigern. Hierzu werden die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) eingeführt, der Bioanteil an tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln schrittweise auf bis zu 100 Prozent erhöht sowie saisonale und regionale Zutaten bevorzugt. Gleichzeitig sollen Informationen über den Mehrwert einer solchen Ernährung die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.

  1. Das Förderprogramm zur Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans 2025 - Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen richtet sich speziell an gemeinnützige anerkannte Vereine und Einrichtungen, die mit ihren Projekten und Ideen zur Umsetzung des "Aktionsplans 2025" beitragen möchten.
  2. Das Förderprogramm zur Förderung des innerbetrieblichen Aufwands bei Einführung einer Bio-Verarbeitung nach der (EU) Nr. 2018/848 (EU-Öko-Basisverordnung) bzw. nach Öko-Landbaugesetz (ÖLG)" unterstützt mit einem Zuschuss Verarbeitungsunternehmen bei Einführung einer Bio-Zertifzierung.

Mit den beiden Förderprogrammen möchten wir dazu beitragen, dass die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung gelingt.

Sie haben eine Idee und möchten bei der Umsetzung des "Aktionsplans 2025" unterstützen?
Zögern Sie nicht, sich über die Voraussetzung für eine Förderung und das Antragsverfahren zu informieren.

Alle Informationen zu den Förderungen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

  1. Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans 2025 - Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen
  2. Richtlinie zur Förderung des innerbetrieblichen Aufwands bei Einführung einer Bio-Verarbeitung nach der (EU) Nr. 2018/848 (EU-Öko-Basisverordnung) bzw. nach Öko-Landbaugesetz (ÖLG)