Das ökologische Bewusstsein erhält immer mehr Einzug in den Alltag vieler Menschen. Als erste Stadt Deutschlands hat Bremen mit dem "Aktionsplan 2025. Gesunde Ernährung in der Stadtgemeinde Bremen" (pdf, 1.1 MB) im Februar 2018 beschlossen, die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde schrittweise auf bis zu 100 Prozent Bioprodukte umzustellen. Von den in den Bereichen Ernährung und Gesundheit aktiven Nicht-Regierungsorganisationen in Bremen sind bisher zusätzlich wichtige Impulse für das Themenfeld "Gemeinschaftsverpflegung" ausgegangen.
Die BioStadt Bremen steuert die ressortübergreifende Umsetzung der Ziele des Aktionsplanes und arbeitet im Dialog mit den Nicht-Regierungsorganisationen, Erzeugenden, Verbrauchenden und allen weiteren Beteiligten.
Die Grundlage
Die BioStadt schafft seit 2015 ein Bewusstsein für eine klimafreundliche Ernährung mit Biolebensmitteln. Eine regionale, saisonale und umweltbewusste Ernährung soll gefördert werden. Das Anliegen ist bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahre 2015 verankert. Diese enthält die deutliche Aussage, in der im Einflussbereich der öffentlichen Hand stehenden Gemeinschaftsverpflegung (GV) eine "Politik mit dem Einkaufskorb" betreiben zu wollen. Als Gründe wurden aufgeführt:
Engagement aus der Bevölkerung
Gleichzeitig engagieren sich auch weitere Akteure in dem Bereich. Bis Ende 2015 waren mehr als 5.000 Bremer Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf des Agrarpolitischen Bündnisses Bremen gefolgt und hatten einen "Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung" unterzeichnet. Zentrales Anliegen des Bürgerantrages war, die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln, die auf Veranstaltungen der Stadt Bremen angeboten werden, kurzfristig komplett auf Produkte aus artgerechter Tierhaltung umzustellen und mittels eines Aktionsplans bis Ende 2020 den Anteil von Milch- und Fleischprodukten aus der ökologischen Tierhaltung in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen.
Stadtbürgerschaft und Deputationen befassen sich mit dem Bürgerantrag
Im Januar 2016 befasste sich die Stadtbürgerschaft mit dem Bürgerantrag und überwies ihn zur weiteren Behandlung an die zuständigen Ausschüsse, wo er ausführlich und unter Heranziehung von diversen Sachverständigen diskutiert wurde. Es sollten Anregungen für das weitere Verfahren zur Umsetzung des Bürgerantrags gesammelt werden. In der Debatte wurde insbesondere die Frage aufgeworfen, was unter "nachweislich artgerechter Tierhaltung" und "Milch- und Fleischprodukten aus ökologischer Tierhaltung" zu verstehen sei. Es wurde eine redaktionelle Überarbeitung des Antrags und eine Ausrichtung an den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie am nationalen Öko-Landbaugesetzt vorgeschlagen. Dies würde eine eindeutige Definition ermöglichen. Außerdem wurde die Frage gestellt, mit welchen zusätzlichen Kosten nach einer Umstellung gerechnet werden müsse.
Im Spätsommer 2016 legte der federführende Haushalts- und Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft einen Beschlussvorschlag vor, der im wesentlichen folgenden Inhalt hatte:
Am 20. September 2016 folgte die Stadtbürgerschaft dem Vorschlag und fasste einen entsprechenden Beschluss.
Der Aktionsplan wird erarbeitet
Die weitere Bearbeitung lag ab jetzt in den Händen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und dort wiederum bei der Projektleitung der BioStadt Bremen. Weiter beteiligt waren die Senatorin für Finanzen, die Senatorin für Kinder und Bildung sowie die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Als erste Maßnahme wurde von einem externen Gutachter eine Bestandsaufnahme über den Einsatz von Bioprodukten in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung erstellt. Dabei zeigte sich – erwartungsgemäß -, dass der Einsatz teilweise gar nicht stattfindet oder nur in geringem Umfange. Der Gutachter ergänzte seine Feststellungen durch Handlungsempfehlungen, die im Wesentlichen in den zu erstellenden Aktionsplan Eingang fanden. Mehr
Auf Vorschlag der BioStadt Bremen wurde der Beschluss dahin erweitert, dass die Umstellungsvorgaben auch für pflanzliche Produkte gelten. Denn Erfahrungen aus anderen Städten und aus einem in Bremen durchgeführten Pilotprojekt zeigten, dass die Mehrausgaben für Biofleisch nur dann kompensiert werden können, wenn gleichzeitig der Fleischanteil der angebotenen Essen verringert und der pflanzliche Anteil erhöht werden.
Die Umstellung auf 75 % Bioprodukte bis 2024 bereitete den Krankenhäusern Schwierigkeiten. Die Krankenhäuser befürchteten, etwaige Zusatzkosten nicht tragen zu können. Die Vorgabe wurde daraufhin im Wege eines politischen Kompromisses auf 20 % reduziert und unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt.
Damit war der Weg frei für eine Verabschiedung des Aktionsplanes durch den Senat.
Verabschiedung des Aktionsplans im Februar 2018
Der Bremer Senat beschließt den mehrstufigen Aktionsplan am 06. Februar 2018. Damit ist Bremen die erste Stadt mit solch einem Beschluss. Nun beginnt der Weg zur Umsetzung dieses ambitionierten und innovativen Vorhabens. Hierbei setzt die BioStadt weiterhin auf das Engagement und den Dialog mit alten und neuen Akteuren, die wichtige Impulse geleistet haben und leisten werden.
Der Aktionsplan geht davon aus, dass in einem mehrjährigen Prozess durch eine Vielzahl von Maßnahmen die angestrebte Umstellung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde erreicht werden kann. Der Senatsbeschluss betrifft die Gemeinschaftsverpflegung
in Schulen, Kindertagesstätten (KiTas), kommunalen Krankenhäusern und öffentlichen Betriebskantinen. Mit der Umsetzung wurden die jeweils zuständigen Ressorts beauftragt. Die nachhaltige Weiterentwicklung und Umsetzung des Aktionsplans sowie die Koordinierung ressortübergreifenden Aktivitäten übernimmt die Projektleitung der BioStadt Bremen.
Im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz der FHB - Handlungsfeld Konsum Ernährung / Nachhaltige Ernährung und Ernährungswende (Maßnahme L-KE-175) unterstützt BioStadt Bremen das Projekt GENAU-GV. Ziel der Studie ist es, die Situation der Schulverpflegung in Bremen zu erfassen und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Schulen, Speiseanbietende und die Politik zu entwickeln. Damit soll eine gesunde, nachhaltige und akzeptierte Schulverpflegung sichergestellt und die Ernährungssituation in Bremer Schulen langfristig verbessert werden.
Mehr Informationen zur GENAU-Studie beim BIPS
Biologisch, regional, fair – das finden auch die gut, denen der Aktionsplan 2025 vor allem zu Gute kommen soll: Die Kinder in Bremer Schulen und Kindergärten.
Wir haben Eindrücke gesammelt zu erster-Hand-Erfahrungen mit biologischer Gemeinschaftsverpflegung, warum diese wichtig ist und was von Kindern besonders daran geschätzt wird.
Eins steht schon mal fest – Bremer Schulkinder sind Bio-Überzeugungstäter:innen!
In der Sitzung des Senats am 30. Juni 2026 wurde der Abschlussbericht zur Umsetzung des "Aktionsplans - Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen" beschlossen. Damit endet die achtjährige Umsetzungszeit seit dem Beschluss im Februar 2018. Mit dem Aktionsplan 2025 hat Bremen die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und Kliniken nachhaltig verbessert – mehr Bio, mehr Regionalität, mehr Qualität für alle. Die Wirkung des Aktionsplans erstreckt sich im Jahr 2025 auf schätzungsweise 8 Millionen Mahlzeiten pro Jahr, die Menschen in Schulen, den kommunalen Kitas der KiTa Bremen und kommunalen Krankenhäusern der Gesundheit Nord gGmbH mit gesundem und nachhaltigem Essen versorgen.
Im Bereich der kommunalen Kliniken der Gesundheit Nord werden die DGE-Standards an allen vier Standorten eingehalten, die vorgegebenen Bio-Ziele von 100 Prozent Bio-Milch und 20 Prozent tierische und pflanzliche Produkte wurden fristgerecht erreicht. Im Bereich KiTa Bremen wird das Ernährungskonzept „Essen und Trinken als Qualitätsmerkmale“ umgesetzt, welches sich an den Standards der DGE orientiert. In den Kitas liegt der Anteil von Bio-Lebensmittel an den Gesamt-Lebensmittelkosten im Jahr 2025 bei 54 Prozent, in den Schulküchen der weiterführenden Schulen sogar bei durchschnittlich 65 Prozent
Dr. Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft betont: „Wie wir uns in öffentlichen Einrichtungen ernähren, hat großen Einfluss auf unsere Umwelt, unser Klima, unsere Gesundheit und unsere regionalen Erzeuger, zudem hat Ernährung eine wichtige soziale Komponente. Das Ziel Bremens war und ist es, allen Menschen eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Der Aktionsplan 2025 hat maßgeblich dazu beigetragen, die Gemeinschaftsverpflegung in Bremen nachhaltiger zu gestalten und gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche zugänglicher zu machen.“
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie der angespannten Haushaltslage, beeinflusst durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise, konnte Bremen die Gemeinschaftsverpflegung nachhaltiger gestalten und gesunde Ernährung insbesondere für Kinder und Jugendliche zugänglicher machen.
Besonders erfolgreiche Einrichtungen haben gezeigt, dass hohe Bio- und Qualitätsstandards auch mit knappen Budgets möglich sind. Das dabei gewonnene Wissen wird nun in einer neuen Ernährungsstrategie für Bremen weiter genutzt. Um die Entwicklung zu unterstützen, wurden zentrale Anlaufstellen wie das Forum Küche und die Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung geschaffen. Sie bündeln Fachwissen und helfen, die Qualität des Essens weiter zu verbessern. Die umsetzenden Ressorts haben im Rahmen der Laufzeit des Aktionsplans 2025 die notwendigen Steuerungsstrukturen und Instrumente geschaffen, um weiterhin die hohen Ansprüche des Senats an die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung zu verfolgen.
Die Umsetzung hat gezeigt, dass praktische Herausforderungen wie Logistik, Kostenstruktur, Lieferkettenstabilität und die Qualifizierung des Küchenpersonals auch zukünftig aktiv adressiert werden müssen. Die Ergebnisse des Abschlussberichtes zum Aktionsplan 2025 fließen in die Erarbeitung einer "Ernährungsstrategie für das Land Bremen" ein und ermöglichen so eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des öffentlichen Handelns.
"Zum Abschlussbericht zur Umsetzung des Aktionsplans 2025" (pdf, 1.4 MB)